Die neueste Zollmitteilung zur Palettenanmeldung
Informieren Sie sich über die Palettenerklärung des chinesischen Zolls, die am 1. Juli 2025 in Kraft tritt:
Bei allen Waren, die auf Paletten verpackt sind, müssen die Palettenangaben deutlich auf dem Zollanmeldungsformular angegeben werden.
Die besonderen Meldepflichten lauten wie folgt:
Kunststoffpaletten: Sollte als "Sonstige Verpackung" deklariert werden.
Paletten aus Verbundwerkstoffplatten: Sollte als "Recycled Wood Pallet" deklariert werden.
Massivholzpaletten: Sollte als "Natural Wood Pallet" deklariert werden.
Besonderer Hinweis:
Massivholzpaletten müssen mit einem gültigen IPPC-ZeichenAuf dem Anmeldeformular muss im Abschnitt "Bemerkungen" angegeben werden, ob die Palette "mit IPPC-Zeichen" oder "ohne IPPC-Zeichen" ist.
Wichtige Erinnerung: Waren, die nicht in Übereinstimmung mit der Palettenverordnung angemeldet werden, können vom Zoll beschlagnahmt und entsorgt werden. Alle Unternehmen sind angehalten, wahrheitsgemäße Anmeldungen vorzunehmen!
Alle Massivholzverpackungen (einschließlich Stauholz) müssen einer Quarantänebehandlung unterzogen werden und das IPPC-Zeichen tragen!
Durch diese China Customs Pallet Declaration July 2025, können wir sehen, es gibt strengere Umweltschutzpolitik von China. Schneller anfragen für die neuesten Versandtarife für Ihren Bestimmungsort aus China.

